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Schutzkonzept

zur Prävention sexualisierter Gewalt (PSG)


- DLRG-Ortsgruppe Cuxhaven e.V. -
Inkraftsetzung: 30.06.2026


1. Präambel
Die DLRG-Ortsgruppe Cuxhaven e.V. übernimmt Verantwortung für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen in all ihren Angeboten. Auf Grundlage der Werte der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft sowie der Vorgaben des DLRG Landesverbandes Niedersachsen e. V. verpflichtet sich die Ortsgruppe zu einem konsequenten, transparenten und verbindlichen Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Die landesspezifischen Rahmenbedingungen in Niedersachsen, insbesondere die Vorgaben aus dem Niedersächsischen Kinder- und Jugendhilfegesetz, die Regelungen des Sozialgesetzbuches § 72 ff., sowie die Empfehlungen der DLRG Niedersachsen wurden berücksichtigt.


2. Zielsetzung
Ziel dieses Schutzkonzeptes ist es, sexualisierte Gewalt innerhalb der Ortsgruppe zu verhindern, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, Handlungssicherheit für Mitarbeitende zu schaffen, betroffene Personen wirksam zu schützen und zu unterstützen.


3. Geltungsbereich
Das Schutzkonzept gilt für alle ehrenamtlich Mitarbeitenden der DLRG Ortsgruppe Cuxhaven e.V., für alle Mitglieder, insbesondere Kinder und Jugendliche. Es umfasst alle Maßnahmen, Angebote und Veranstaltungen der Ortsgruppe (z. B. Schwimmausbildung, Training, Jugendarbeit, Freizeiten, Wett-kämpfe, Einsatzdienste, Übungen).


4. Begriffsbestimmungen
Sexualisierte Gewalt bezeichnet jede Form von sexuellen Grenzverletzungen, Übergriffen oder strafbaren Handlungen, die unter Ausnutzung von Macht-, Alters- oder Abhängigkeitsverhältnissen erfolgen oder gegen den erkennbaren Willen einer Person gerichtet sind. Sexualisierte Gewalt kann sowohl körperlich als auch psychisch sein und betrifft Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft. Opfer sexualisierter Gewalt können schwerwiegende physische, psychische und soziale Folgen erleiden, darunter Traumata, Depressionen, Angststörungen und Schamgefühle.
Beispiele für sexualisierte Gewalt sind:
• Körperliche Übergriffe: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, unerwünschte Berührungen
• Verbale Gewalt: Sexuelle Belästigung durch Worte, Anzüglichkeiten oder Beleidigungen
• Psychische Gewalt: Erzwungene Teilnahme an sexuellen Handlungen, Drohungen oder Erpressung mit sexuellen Inhalten
• Digitale Formen: Verbreitung von intimen Bildern ohne Zustimmung, CyberGrooming oder sexuell beleidigende Nachrichten.


5. Risikoanalyse
Die Ortsgruppe versucht mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Mitglieder vor diesen Gefahren zu schützen. Es sind regelmäßig fachbereichsübergreifend Risikoanalysen durchzuführen, um zu prüfen, wo gegenwärtige Strukturen bereits den Ansprüchen erfüllen und wo stärker auf die Einhaltung der Grenzen geachtet werden muss.
Als besondere Risikobereiche gelten: Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung mit notwendiger körperlicher Nähe, Einzel- oder Kleingruppenbetreuung, Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereiche, Fahrten, Freizeiten und Übernachtungsveranstaltungen
Die Ergebnisse der Risikoanalyse werden intern dokumentiert und bei Bedarf angepasst.


6. Ehrenkodex
Alle Mitarbeitenden der Ortsgruppe erkennen den DLRG-Ehrenkodex verbindlich an. Hinsichtlich der Prävention sexualisierter Gewalt beinhaltet dieser insbesondere die Wahrung der persönlichen Grenzen und der Intimsphäre, einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz, ein professionelles und transparentes Handeln und die Verpflichtung, Grenzverletzungen nicht zu tolerieren. Der Ehrenkodex wird neuen Mitarbeitenden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit erläutert und schriftlich bestätigt.


7. Strukturelle Maßnahmen
Strukturelle Maßnahmen bilden die organisatorische Grundlage des Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt. Ziel ist es, durch klare Zuständigkeiten, transparente Abläufe und verbindliche Regelungen ein sicheres Umfeld für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Personen zu gewährleisten.


7.1 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Der Vorstand der Ortsgruppe benennt mindestens eine PSG-Ansprechperson. Hierfür kann jedes Vereinsmitglied benannt werden. Nach Möglichkeit ist ein Team von zwei Personen – eine männlich, eine weiblich – auszuwählen. Neben einer hohen sozialen Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit ist hierbei auch die Bereitschaft zur absoluten Verschwiegenheit nach innen und nach außen gefordert. Diese kann bei Gefahr im Verzug gegenüber Behörden aufgehoben werden. Die Kontaktdaten sind vereinsintern transparent zu kommunizieren.
Das Aufgabenfeld umfasst u.a. die folgenden Bereiche:

  • Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche, Betroffene
  • Beratung von Mitgliedern, Eltern und Erziehungsberechtigten
  • Beratung von Mitarbeitenden bei Fragen zur Prävention und Intervention
  • Entgegennahme von Hinweisen und Beschwerden
  • Zusammenarbeit mit den PSG-Beauftragten auf Bezirks- und Landesebene
  • Sicherstellung der Umsetzung und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes

7.2 Schulung und Sensibilisierung
Die kontinuierliche Schulung und Sensibilisierung aller im Verein tätigen Personen ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzeptes. Ziel ist es, Wissen zu vermitteln, Handlungssicherheit zu schaffen und eine achtsame sowie grenzachtende Vereinskultur zu fördern.
Alle Mitarbeitenden - insbesondere Trainer, Übungsleiter, Betreuer sowie Vorstandsmitglieder, sind regelmäßig zu den Themen Prävention sexualisierter Gewalt, Nähe und Distanz, Grenzachtung, Machtstrukturen und verantwortungsvollem Handeln zu schulen. Die Schulungen erfolgen in angemessenen Abständen und werden bei Bedarf aktualisiert.
Neue Mitarbeitende sind zu Beginn ihrer Tätigkeit über das Schutzkonzept, die Verhaltensregeln des Vereins sowie die Melde- und Beschwerdewege zu informieren. Damit wird sichergestellt, dass alle Beteiligten von Anfang an für das Thema sensibilisiert sind.

7.3 Organisatorische Rahmenbedingungen
Die Ortsgruppe stellt sicher, dass alle Angebote – insbesondere Ausbildung, Training, Jugend- und Freizeitarbeit – in klar geregelten organisatorischen Strukturen stattfinden. Dazu gehören:

  • eindeutige Zuordnung von Aufsichtspflichten
  • nachvollziehbare Dienst- und Einsatzpläne
  • transparente Entscheidungswege
  • Trennung von privaten und dienstlichen Kontakten, insbesondere in digitalen Medien
  • Einzelbetreuungen werden, soweit möglich, vermieden oder transparent gestaltet (z. B. offene Türen, Einbindung weiterer Personen).

7.4 Personalauswahl und Einsatz
Bei der Auswahl und dem Einsatz von ehrenamtlich Tätigen hält sich die Ortsgruppe an die Vorgaben der DLRG zur Prävention sexualisierter Gewalt. Dazu zählen insbesondere:

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Verpflichtung auf den Ehrenkodex der DLRG
  • alters- und qualifikationsgerechter Einsatz von Mitarbeitenden
  • regelmäßige Überprüfung der Eignung bei sensiblen Tätigkeiten

7.5 Räumliche und materielle Strukturen
Die genutzten Räumlichkeiten (z. B. Schwimmbäder, Umkleiden, Vereinsräume, Halle) werden so gestaltet und genutzt, dass Grenzverletzungen möglichst verhindert werden. Dazu gehören:

  • klare Regeln zur Nutzung von Umkleiden und Duschen
  • Vermeidung unbeobachteter Rückzugsräume
  • transparente Nutzung von Vereinsfahrzeugen und Übernachtungsräumen bei Fahrten und Veranstaltungen

7.6 Kooperation mit übergeordneten Ebenen
Die Ortsgruppe arbeitet eng mit dem Bezirk und dem Landesverband der DLRG zusammen. Vorgaben, Empfehlungen und Materialien des Landesverbandes zum PSG-Schutzkonzept werden verbindlich umgesetzt und regelmäßig überprüft


8. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche werden altersgerecht über ihre Rechte informiert. Sie werden ermutigt, ihre Grenzen wahrzunehmen, diese zu äußern und sich bei Unsicherheiten oder Grenzverletzungen an eine PSG-Ansprechperson zu wenden.


9. Vorgehen bei Verdacht oder Vorfall
Bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt sind Wahrnehmungen ernst zu nehmen und zu dokumentieren. Es sind keine eigenständigen Ermittlungen durchzuführen. Die Kontaktaufnahme hat mit einer PSG-Ansprechperson zu erfolgen. Der Schutz der betroffenen Person hat dabei oberste Priorität. Zur Falldifferenzierung kann ein Interventionsteam gebildet werden.


10. Kooperation mit externen Stellen
Die DLRG-Ortsgruppe Cuxhaven e.V. kooperiert im Bedarfsfall mit: dem zuständigen Jugendamt der Stadt / des Landkreises, anerkannten Fachberatungsstellen zur Prävention sexualisierter Gewalt in Niedersachsen, dem DLRG-Bezirk sowie dem DLRG Landesverband Niedersachsen e. V.
Ziel der Kooperation ist eine fachlich fundierte, rechtskonforme und transparente Vorgehensweise zum Schutz der betroffenen Person.


11. Qualitätssicherung
Das Schutzkonzept ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Neue Mitarbeitende sind verpflichtend über den Inhalt zu informieren.


12. Inkrafttreten
Dieses Schutzkonzept ist vom Vorstand der DLRG-Ortsgruppe Cuxhaven e.V. zu beschließen und in Kraft zu setzen.

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